Wanderordnung

Unsere Wanderungen sind von den Wanderführern sorgfältig vorbereitet und finden bei
jeder Witterung statt. Die Wanderführer können - wenn erforderlich - selbstständig Weg
und Ziel der Wanderung ändern. Eventuelle Änderungen werden vor der Wanderung
bekannt gegeben. Für das Jahresprogramm bietet dieses Wanderheft einen Anhalt.
Der verbindliche Wanderplan erscheint auf der Vereinsseite www.eifelverein-vernich.de,
sowie im zweiwöchigen Informationsblatt „Wir in Weilerswist“ und zusätzlich am
jeweiligen Wochenende in der „Kölnische Rundschau“ und im „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Empfänger angemeldeter E-Mail-Adressen erhalten rechtzeitig Änderungen.
Alle Mitglieder des Eifelvereins sind bei unseren Wanderungen haftpflicht- und
unfallversichert.
Gäste sind bei unseren Wanderungen herzlich willkommen.

Die Wanderführer werden gebeten:
über Mobiltelefon ab Beginn der Wanderung (Treffen) bis zum voraussichtlichen Ende
(Eintreffen am Wohnort) für die Wandergruppe und andere Teilnehmer erreichbar zu sein.

Jeder Teilnehmer wird gebeten:
1. Den Anordnungen des Wanderführers nachzukommen, seinen Wanderweg nicht zu
kritisieren, nicht zu weit vorzueilen, aber auch nicht zurückzubleiben und ihm
mitzuteilen, wenn er die Wanderung vorzeitig abbrechen will.
2. Geschriebene und ungeschriebene Gesetze über Natur-, Wild- und Denkmalschutz zu
beachten.
3. Papier- und Speisereste nicht am Rastplatz liegen zu lassen. Sind Abfallkörbe nicht
vorhanden, werden die Reste wieder mitgenommen.
4. Die Bestimmungen über das Rauchen im Wald zu beachten.
In der Zeit vom 01.03. bis zum 31.10. ist das Rauchen im Wald gesetzlich verboten.
5. Geschützte Pflanzen und Blumen nicht zu pflücken sowie Zweige nicht abzubrechen.
6. Sich wetterfest zu kleiden und trittfestes Schuhwerk zu tragen.